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Viermal im Jahr erscheint unsere Mitgliederzeitschrift aktiv.
In der Zeitschrift greifen wir aktuelle Themen aus Gesellschaft,
Politik und Medizin auf und informieren über laufende Aktionen und
Projekte des Verbandes. In unseren Rubriken Sport, Freizeit, Reise
und Kultur geben wir unseren Lesern wertvolle Tipps und Anregungen
für eine aktive Lebensgestaltung.
In der aktuellen Ausgabe berichten wir in
unserem Beitrag "Chronische Schmerzen" über die
Bedeutung einer frühzeitigen Schmerztherapie und
die derzeitige Behandlungspraxis. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihr Haus fit
für die Zukunft machen können, was es mit dem
Wikipedia-Projekt Silberwissen auf sich hat und mit welchen Kräutern und Gewürzen
Sie einen wohltuenden Tee zubereiten.
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Kostenlose Broschüre und Antragsformular
Familienpflegezeit kann seit 1. Januar beantragt werden
Seit dem 1. Januar 2012 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Verkürzung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf maximal 15 Stunden eine Familienpflegezeit für die Dauer von maximal zwei Jahren in Anspruch nehmen. Das Modell gibt Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, Pflege und Beruf miteinander zu vereinbaren. Die Einbußen beim Gehalt werden über eine Lohnaufstockung aufgefangen.
Die Familienpflegezeit sichert auch den Erhalt der Rentenansprüche: Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit sowie die Leistungen der Pflegeversicherung zur gesetzlichen Rente erhalten den Rentenanspruch. Die Seniorenliga-Broschüre "Familienpflegezeit" beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema und gibt wertvolle Tipps zur Entlastung pflegender Angehöriger.
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Pflege und Beruf besser miteinander vereinbaren
Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden von
ihren Angehörigen versorgt, die ganz überwiegend berufstätig
sind. Sie stehen vor der schwierigen Aufgabe, Beruf und Pflege
miteinander zu vereinbaren. Viele schaffen den Spagat nicht und
geben ihren Job auf – mit weitreichenden Folgen für ihre berufliche
Weiterentwicklung und die Absicherung im Alter.
Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von
Beruf und Pflege zu erleichtern, hat der Bundestag das Familienpflegezeitgesetz
verabschiedet, das am 1. Januar 2012 in
Kraft tritt. Die Familienpflegezeit gibt Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Stundenzahl so weit zu reduzieren,
dass sie parallel zur Pflege von Angehörigen weiterhin
erwerbstätig sein können.
Unsere neue Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen
rund um die Familienpflegezeit und gibt wertvolle Tipps zur
Entlastung pflegender Angehöriger.
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