Schäden durch Unwetter sind eine wachsende Gefahr

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Die Verbraucherzentrale Bremen informiert

Der vergangene Sommer zeigte es deutlich: Hochwasser und Starkregen sind eine ernstzunehmende Bedrohung für jeden Haushalt. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, weiß, welche Versicherungen wichtig sind und in welchem Fall der Schaden übernommen wird.

Dr. Annabel Oelmann
Dr. Annabel Oelmann

Wir müssen uns darauf einstellen, dass sich Unwetterereignisse aufgrund des Klimawandels zukünftig häufen werden. Das Risiko, dass Überschwemmungen, Starkregen, Hagel und Sturm Orte der Verwüstung hinterlassen, steigt. Das kann u. a. massive Zerstörungen der Natur, Beeinträchtigungen unserer Infrastruktur sowie gravierende Schäden in unserem unmittelbaren Wohnumfeld bedeuten: Plötzlich steht das eigene Haus unter Wasser, Ziegel segeln vom Dach, der Baum im Vorgarten kracht auf die Garage.

Das eigene Haus gegen Unwetterschäden absichern

In Deutschland sind nur rund 46 Prozent aller Privathäuser gegen Schäden durch Naturgewalten, sogenannte Elementarschäden, versichert. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbruch. Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! Wenn Sie ihn ggf. erweitern wollen, dann gilt es dabei einiges zu beachten.

Leider gibt es noch keine Versicherung, die alle denkbaren, durch Unwetter entstandenen Schäden abdeckt. Gegen Sturmfluten beispielsweise, die für Bewohner in Küstennähe eine Rolle spielen können, wird keine Versicherungsleistung angeboten. Damit Sie im Fall einer Unwetterkatastrophe nicht komplett vor dem Nichts stehen, sollten Sie grundsätzlich eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Hausratversicherung und eine Elementarschadenversicherung abzuschließen. Je nach Art des Schadens haftet dann eine dieser drei Versicherungen. Welche der angebotenen Versicherungsleistungen im Einzelnen für Sie wichtig sind und sich wirklich lohnen, richtet sich nach Ihrer individuellen Wohnsituation. Im Folgenden geben wir Ihnen dazu einen kurzen Überblick.

Wohngebäude- und Hausratversicherung

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen, dann ist eine Wohngebäudeversicherung für Sie ein Muss. Die Versicherung tritt ein, wenn das Haus beschädigt oder zerstört wird. Grundsätzlich werden damit Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Naturgefahren wie Sturm oder Hagel abgedeckt. Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist.

Ebenso wichtig ist für die allermeisten die Hausratversicherung. Sie kommt für Schäden an den beweglichen Gegenständen in Wohnung oder Haus auf. Im Schadensfall wird der Neuwert von Möbeln, Elektronik und Kleidung ersetzt. Bei der Hausratversicherung sollte die Versicherungssumme nach einem festen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche bestimmt werden. Damit erspart man sich nicht nur eine fehleranfällige Preisermittlung des Hausrats, sondern Sie erhalten im Schadensfall auch die volle Versicherungssumme, ohne Abzüge wegen möglicher Unterversicherung fürchten zu müssen.

Für den Fall, dass Sie eine kleine Wohnung mit wenigen Wertgegenständen besitzen, benötigen Sie möglicherweise keine Hausratversicherung.

Elementarschadenversicherung

Elementarschadenversicherungen werden nur in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung angeboten. Einzelgefahren lassen sich in Versicherungsverträgen für gewöhnlich nicht dazu- oder abwählen. Eine Elementarschadenversicherung lohnt sich z. B., wenn Ihr Hausrat durch eine Überschwemmung, verursacht von Starkregen, Hochwasser oder Rückstau aus der Kanalisation im Erd- oder Untergeschoss, besonders gefährdet ist und Sie im Schadensfall schwere finanzielle Verluste erleiden würden.

Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsanbieter eine Elementarschadenversicherung beantragen, so beurteilt dieser das Risiko auf Grundlage des Schadensverlaufs der letzten Jahrzehnte. Die Versicherer stufen hierfür die Versicherbarkeit einzelner Gebäude in Gefährdungsklassen ein, welche sich an der statistischen Häufigkeit von Hochwasser orientieren. Grundlage ist das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (kurz: ZÜRS), das vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft entwickelt wurde. Die Einteilung in insgesamt vier Risikozonen bzw. Gefährdungsklassen (ZÜRS-Zonen) erfolgt gemäß der statistischen Häufigkeit von Hochwasser in den letzten Jahren. Mit Hilfe dieses Systems kann nahezu jedes Gebäude einer ZÜRS-Zone zugewiesen werden. Zone eins bedeutet sehr geringe Gefährdung, d. h., nach gegenwärtiger Datenlage nicht vom Hochwasser größerer Gewässer betroffen. Zone vier bedeutet hohe Gefährdung, da hier statistisch einmal in 10 Jahren Hochwasser auftritt. Unabhängig von der ZÜRS-Einstufung kann jedoch jeder Versicherungsanbieter selbst bestimmen, inwieweit und zu welchen Konditionen er Ihnen Versicherungsschutz gewähren wird. Sogar wenn Ihr Haus nicht in einem Hochwasserrisikogebiet steht, kann er Ihnen den Versicherungsschutz verweigern, etwa wenn mehrfach Wasser bei starkem Regen in Ihren Keller gelaufen ist.

Die Elementarschadenversicherung bietet Schutz gegen:
  • Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch
  • Vulkanausbruch
  • Hagel
  • Sturm (ab Windstärke 8)
  • Schneedruck – beispielsweise wenn das Dach wegen des Gewichtes des Schnees einbricht. Wenn Schnee von Bäumen oder Berghängen herunterkommt, gibt es leider kein Geld von der Versicherung.
  • Überschwemmungsschäden und Wasserrückstau: Im Fall einer Überschwemmung wird Ihr Grundstück durch Hochwasser oder Regen überflutet. Versicherungsschutz haben Sie, wenn Grundwasser durch das Fundament des Erdgeschosses kommt und anschließend in Ihr Haus läuft. Schäden, die durch Sturmflut oder Grundwasser von unten nur im Mauerwerk des Kellers eintreten, werden nicht von der Elementarschadenversicherung bezahlt. Schäden, die durch Rückstau entstehen, wenn Wasser aus den Ableitungsrohren Ihres Gebäudes aufgrund von Regen oder Überschwemmung in Ihr Haus einbricht, werden bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass es eine funktionstüchtige Rückstausicherung gibt.
  • Schäden an Ihren Anbauten und Nebengebäuden

Kein Versicherungsschutz wird für Schäden geleistet, die auf menschliches Handeln zurückzuführen sind, wie etwa Steinkohleabbau oder Bautätigkeiten.

Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

Damit die Versicherung im Falle eines Schadens wirklich zahlt, müssen Sie sämtliche im Vertrag festgelegten Klauseln beachten. Bei einer Elementarschadenversicherung sind z. B. die beiden folgenden Punkte wichtig: Wenn Sie die Elementarschadenversicherung in Verbindung mit Ihrer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, dann müssen Sie die Abflussleitungen auf dem Grundstück freihalten. Ist die Elementarschadenversicherung mit Ihrer Hausratversicherung gekoppelt, dann müssen sämtliche Gegenstände im Kellerbereich mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden gelagert werden.

Haus- und Wohngebäudeversicherungen haften nicht für Schäden, die durch bloßes Hereinregnen verursacht wurden. Darum sind Fenster und Türen bei Unwetter stets zu schließen.

Auch rund um das Haus und den Keller müssen Sie vorsorgen. Besteht z. B. die Möglichkeit, dass Wasser durch Risse ins Haus eindringt, so sind im Falle eines Unwetterschadens Konflikte mit dem Versicherungsschutz abzusehen. Durch wasserdichtes Versiegeln oder den Einbau regenundurchlässiger Kellerfenster können Sie Ihren Keller vor eindringendem Wasser schützen.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Ein Versicherungsanbieter darf den Vertrag mit Ihnen ordentlich zur nächsten Hauptfälligkeit oder auch außerordentlich (beispielsweise nach einem Schaden) kündigen.

Was beim Neuabschluss und Wechsel jeder Versicherung zu beachten ist

Grundsätzlich sollten Sie vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages bereits bestehende Versicherungsleistungen überprüfen. Anschließend können Sie sich Angebote von verschiedenen Anbietern einholen und diese vergleichen. Werden Sie bei einer Versicherung abgelehnt, sollten Sie es erneut bei einer anderen Versicherung versuchen. Bewahren Sie die Schreiben Ihrer Versicherungen auf, um den Überblick zu behalten.

Wenn Sie eine Elementarschadenversicherung abschließen wollen, sollten Sie prüfen, ob diese auf jeden Fall Schutz vor folgenden Gefahren garantiert: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. „Mein Tipp: Achten Sie darauf, dass die Vertragsklausel wirklich all den Schutz enthält, den Sie brauchen! Nicht alle Versicherungsanbieter sichern Elementarschäden umfassend ab. Ich rate Ihnen, eine unabhängige Versicherungsberatung in Anspruch zu nehmen. Diese finden Sie z. B. bei einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe“, so Annabel Oelmann.

Sind Schäden, die Sie versichert haben möchten, in Ihrer aktuellen Versicherung nicht aufgeführt, sollten Sie bei Ihrem Versicherer ein neues Angebot anfragen. Hierfür und für den Wunsch, eine Elementarschadenklausel in Ihre Hausratversicherung aufzunehmen, finden Sie ein Musterschreiben auf dem Internetportal der Verbraucherzentrale Bremen.

Staatshilfen bei Elementarschäden werden nur in dem seltenen Fall geboten, in welchem kein Versicherungsschutz zu bekommen war.

Weitere Informationen der Verbraucherzentrale

Eine Übersicht mit den örtlichen Beratungsstellen für eine unabhängige Versicherungsberatung der Verbraucherzentralen finden Sie im Internet unter: www.verbraucherzentrale.de/beratung

Weitere Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung finden Sie bei der Verbraucherzentrale Bremen unter: www.verbraucherzentrale-bremen.de/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/versicherungsschutz-gegen-elementarschaeden-11440