Der Bedarf an barrierefreiem Wohnraum ist hoch und wird in Folge des demografischen Wandels und der Zunahme altersbedingter Mobilitätseinschränkungen weiter steigen. Eines der grundlegendsten Probleme für mobilitätseingeschränkte Menschen ist hierbei die Überwindung von Treppen und Stufen. In diesem Zusammenhang gewinnen moderne Aufzugs- und Liftsysteme - auch im privaten Bereich - an Bedeutung, die wenig Platz beanspruchen und nahezu jeder Wohn- und Treppensituation angepasst werden können.
Mit dem folgenden Qualitätskriterienkatalog soll Verbrauchern eine Orientierungshilfe bei der Auswahl einer geeigneten Treppenliftanlage an die Hand gegeben werden.
Im Idealfall sind Anbieter und Hersteller identisch. Dass Vertrieb, Konstruktion, Fertigung, Montage und Service aus einer Hand kommen, sollte der Käufer erfragen und sich schriftlich bestätigen lassen.
Käufer sollten Anzahlungsverlangen gründlich prüfen. Lediglich bei ungewöhnlich aufwendigen Anlagen ist eine Anzahlung gerechtfertigt. Diese sollte aber 30% des Auftragsvolumens nicht überschreiten.
Eine Zertifizierung durch ein neutrales, unabhängiges Institut ist empfehlenswert.
Angebote sollten dem Interessenten ausgedruckt überreicht werden. Sämtliche wichtigen Spezifikationen der Anlage wie Typenkennung, Fahrbahnlänge, Antrieb, Anzahl der Haltestellen usw. müssen aufgelistet und preislich beziffert sein. Der Interessent hat somit sofort vor Ort – und auch zu jedem späteren Zeitpunkt – die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich eventuelle Unklarheiten erklären zu lassen. Von handschriftlichen Angeboten bzw. Kaufverträgen, die unleserlich oder doppeldeutig sein können, wird abgeraten.
Grundsätzlich sollte dem Kaufinteressenten auf Wunsch eine Probefahrt bei Referenzkunden ermöglicht werden, damit dieser eine konkrete Vorstellung von der Liftanlage erhält.
Eine exakte Vermessung der Treppensituation ist unverzichtbare Grundlage jeder Liftanlage.
Treppenlifte sollten millimetergenau an alle denkbaren Treppensituationen anpassbar sein, damit eine auf jeden Einzelfall zugeschnittene eng anliegende Ideallinie erreicht wird. Enge Kurvenfahrten sollten möglich sein. Mehr Platz bzw. begehbarer Raum auf der Treppe erhöht zudem die Akzeptanz des Lifts bei allen Hausbewohnern.
Vorgefertigte Fahrbahnteile, die normalerweise keine optimale Anpassung an die Fahrbahn-Ideallinie erlauben, sollten nicht verbaut werden. Nachträgliches, schmutzverursachendes Biegen, Schleifen oder Schweißen bei der Montage vor Ort, kann so vermieden werden.
Hochklappbare Armlehnen und hochklappbare Sitz- und Fußflächen sparen Platz.
Türen oder Flure vor dem Treppeneinstieg dürfen nicht durch feststehende Fahrbahnteile versperrt werden. Daher sollte eine technische Möglichkeit gegeben sein, einen Teil der Fahrbahn samt dem Sitz in diese Bereiche abzusenken. Nach dem Aussteigen sollten Fahrbahn und Sitz sich wieder so zurückbewegen, dass die Türen bzw. Flure nicht mehr versperrt sind und sich der Lift in der vorgesehenen Parkposition befindet. Dieser Vorgang sollte vollautomatisch ablaufen. Zudem sollte aus Sicherheitsgründen die Bedienung über die normalen Elemente an der Anlage möglich sein, damit sich der Bereich der beweglichen Elemente stets im Sichtfeld des Nutzers befindet. So wird vermieden, dass sich Fahrbahnteile bewegen, obwohl sich in diesem Bereich ein vom Nutzer nicht zu sehendes Hindernis befindet.
Es sollte Möglichkeiten geben, bei der Fahrbahnbefestigung die Treppen so wenig wie möglich in Mitleidenschaft zu ziehen. So sollte es grundsätzlich möglich sein, die Fahrbahnstützen nur auf der Treppe aufzustellen statt zu verschrauben und stattdessen die Fahrbahn ausschließlich an der Wand anzubringen. Bei freitragenden Treppen sollte es möglich sein, die Stützen nur auf die Stufen zu klemmen. So ist die Befestigung später wieder leicht zu entfernen und die Stufen nehmen keinen Schaden. Bei einigen Treppen wird die Installation eines Lifts so überhaupt erst möglich, da sie nicht angebohrt werden dürfen.
Gerade in Mehrfamilienhäusern oder bei größeren Treppen kann es sinnvoll sein, lange Fahrbahnstützen im Auge der Treppe aufzustellen. Diese Methode lässt eine engere Fahrbahnführung zu und bringt in der Regel eine erhebliche Platzersparnis mit sich.
Eine nachträgliche Erweiterung oder Modifizierung von bestehenden Anlagen sollte für den Fall veränderter Lebensumstände im Umfeld des Erwerbers möglich sein; z.B. um weitere Stockwerke zu erschließen.
Treppenlifte sollten sich - nicht nur für Wirbelsäulengeschädigte - durch maximale Laufruhe auszeichnen; ruckelarm und möglichst schwingungsfrei sein. Ihre Steuerung sollte sanftes Anfahren und Bremsen sowie stufenloses Beschleunigen und Bremsen aus Kurven und Haltestellen heraus ermöglichen. Bei gleitender, gleichmäßiger Fahrt sollte Kurvenstabilität gewährleistet sein.
Für ein bequemes und gefahrloses Platz nehmen und Verlassen des Lifts sollte der Sitz vollautomatisch drehbar und unabhängig vom Gewicht des Nutzers lagestabil sein. Ein Vorbeugen der Sitzfläche muß ausgeschlossen sein. Dem Nutzer wird dadurch signalisiert, dass sein Gewicht sicher getragen wird. Die Inanspruchnahme fremder Hilfe bei nur manuell drehbarem Stuhl sollte vermieden werden. Ein automatisch hoch- und herunterklappbares Fußbrett ist von Vorteil für denjenigen, der sich kaum oder gar nicht bücken kann. Dabei sollte das Fußbrett aus Sicherheitsgründen so ausgelegt sein, daß es das Gewicht des Benutzers tragen kann.
Bei Treppenliften sollten die Geschwindigkeiten für sämtliche Fahrbahnabschnitte je nach Wunsch stufenlos einstellbar sein. So sollte ein Lift zum Beispiel nicht mit der gleichen Geschwindigkeit, mit der er auf gerader Strecke fährt, in die Kurve einbiegen.
Treppenlifte sollten mit wartungsfreien Akkus ausgestattet sein, die sich automatisch aufladen. Auch bei plötzlichem Stromausfall muß sichergestellt sein, daß der Lift immer in die Haltestellen fährt und noch mehrere Stunden betriebsbereit ist. Um Energiekosten zu sparen und die Haltbarkeit des Akkus zu verlängern, sollte ein modernes Ladegerät zum Einsatz kommen, das automatisch erkennt, wann geladen werden muss.
Die Anlage sollte immer mit einer manuell bedienbaren Notabsenk-Vorrichtung ausgestattet sein.
Jede Anlage sollte individuell codiert werden können. Dies gewährleistet, dass jeder Lift ausschließlich mit seiner speziell für ihn codierten Fernbedienung in Gang gesetzt werden kann (nicht aber, wenn z. B. der Nachbar mit einer anderen Fernbedienung sein Garagentor öffnen will).
Eine elektronische Ferndiagnose sollte möglich sein. Fehlerzustände sollten in einer Anzeige am Lift dargestellt werden, damit der Kunde sie einfach ablesen kann und eine Fehlerbehebung via Telefon möglich wird. Eine unnötige Anfahrt von Wartungspersonal und daraus resultierende Kosten können vermieden werden.
Idealerweise bietet der Hersteller einen 24-Stunden-Notdienst. Werkseigene Service-Techniker sollten rund um die Uhr verfügbar sein. Wichtig ist, dass der Anbieter hierzu einen flächendeckenden Service bietet, damit mit der Anlage vertraute Service-Techniker im Notfall jederzeit schnell vor Ort sind.
Alle Ersatzteile sollten kurzfristig verfügbar sein, auch bei einer Nutzungsdauer von über 10 Jahren. Der Anbieter sollte dies gewährleisten.
Es sollte keine verwirrende Tastenvielfalt geben. Ausreichend sind die Befehle AUF, AB, STOP, wobei alle Taster oder Steuerhebel so groß ausgelegt sein sollten, dass sie auch von Personen mit geminderter Sehkraft oder geminderter Koordinationsfähigkeit gut erkannt und leicht bedient werden können. Die Gestaltung der Bedienelemente sollte auf die jeweiligen Bedürfnisse bzw. die jeweilige Behinderung des Nutzers angepasst werden können, z. B. Sensor-Taster, Großflächentaster, spezielle behindertengerechte Schlüssel etc.
Bewährt als Bedienelemente an den Armlehnen haben sich Steuerhebel. Diese sind auch für Menschen geeignet, denen die exakte Koordination ihrer Hände/Arme schwer fällt.
Viele weitere Informationen zum Thema Treppenlifte erhalten Sie auf unserer Webseite: www.dsl-treppenlifte.de