Bonn, 11.05.21 Bei Inkontinenzprodukten wie Einlagen oder Pants kommt es auf die richtige Passform und Saugstärke an. Wegen der Corona-Pandemie wagen viele betroffene Menschen aus Angst vor Ansteckung nicht den Weg zum Arzt, um sich eine Verordnung für ihre gewohnten Inkontinenzprodukte ausstellen zu lassen. Stattdessen behelfen sie sich mit Produkten aus Drogerie oder Supermarkt, die nicht immer optimal ihren Zweck erfüllen und zudem nicht erstattet werden. Das muss nicht sein:
Der Gemeinsame Bundesausschuss1 hat Corona-Sonderregeln erlassen, die unter anderem eine unkomplizierte kontaktlose Beschaffung von Folgerezepten für medizinische Hilfsmittel ermöglichen. Diese Regeln sind nun bis zum 30. September verlängert worden. Das heißt konkret: Menschen, die bereits Inkontinenzprodukte verschrieben bekommen, können bei ihrem Arzt telefonisch oder online ein Folgerezept bestellen. Das Rezept schicken sie wie üblich an den Fachhändler beziehungsweise Leistungserbringer, der die Abwicklung mit der Krankenkasse übernimmt und die Zusendung der gewohnten Hilfsmittel veranlasst.
Ausführliche Informationen über die einzelnen Schritte von der Diagnose bis zum passenden Inkontinenzprodukt erteilt die Broschüre „Aktiv und entspannt bei Blasenschwäche“. Sie wurde mit Unterstützung der Ontex Healthcare GmbH erstellt und ist kostenlos in gedruckter Form oder als Download bei der Deutschen Seniorenliga erhältlich: DSL e.V., Heilsbachstraße 32, 53123 Bonn, www.dsl-blasenschwaeche.de. Die Website enthält darüber hinaus umfangreiche Informationen zu Formen, Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten der Blasenschwäche sowie praktische Hinweise für den Alltag.
1 Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für etwa 73 Millionen Versicherte. Der G-BA legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV übernommen werden.
https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#hilfsmittel-richtlinie