Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Mehr Geld für Demenzkranke

Aktualisierte Broschüre „Selbstständig wohnen im Alter"

Bonn, 22.03.2013 Die meisten Menschen möchten in den eigenen vier Wänden alt werden und so lange wie möglich unabhängig bleiben – auch bei eingeschränkter Mobilität und Alltagskompetenz. Diesem Wunsch hat das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) Rechnung getragen. Menschen mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz" erhalten nun höhere Leistungen aus der Pflegeversicherung. Finanziert werden die zusätzlichen Leistungen durch höhere Beiträge. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist zum 1. Januar von 1,95 Prozent auf 2,05 Prozent gestiegen – für Kinderlose von 2,2 auf 2,3 Prozent.

Seit dem 1. Januar erhalten Demenzkranke, die ambulant versorgt werden, mehr Geld aus der Pflegeversicherung. Ihre Ansprüche in den Pflegestufen I und II werden aufgestockt (s. Tabelle). Auch Demenzpatienten, die bisher keine Pflegestufe haben, bekommen künftig Geld in der sogenannten Pflegestufe 0. Erfolgt die Versorgung durch Angehörige, gibt es 120 Euro Pflegegeld. Für Sachleistungen, also die Betreuung durch einen Pflegedienst, erhalten sie 225 Euro.

Eine weitere Neuerung ist die Förderung von Pflege in Wohngemeinschaften. So erhalten Pflegebedürftige in einer Wohngruppe – unter bestimmten Umständen – pauschal 200 Euro im Monat. Für die Gründung einer Pflege-WG ist als Anreiz ein einmaliger Betrag von bis zu 2.500 Euro pro Pflegebedürftigen und maximal 10.000 Euro je WG vorgesehen. Allerdings handelt es sich dabei um ein zeitlich befristetes Programm und reicht mit 30 Millionen Euro für maximal 3.000 Wohngemeinschaften.

„Mit dem PNG ist auf den demografischen Wandel und die Herausforderungen der Pflege in der Zukunft reagiert worden", begrüßt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga, die Neuausrichtung. Die Seniorenliga hat in der vom Bundesfamilienministerium auch in der dritten Auflage geförderten Broschüre „Selbstständig wohnen im Alter" die Möglichkeiten der häuslichen Betreuung sowie die Leistungen der Pflegeversicherung und Fördermittel übersichtlich zusammengestellt. Bestelladresse: Deutsche Seniorenliga, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn oder unter www.deutsche-seniorenliga.de Bestell-Hotline: 01805 – 001 905 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet im Internet weiterführende Informationen zu den Themen Wohnen, soziale Dienstleistungen und Nachbarschaftshilfe an: www.serviceportal-zuhause-im-alter.de

Leistungen für Demenzkranke:

Ab Januar 2013 erhalten Demenzkranke (zusätzlich zu dem bislang möglichen Betreuungsbetrag von 100 € bzw. 200 € monatlich) als Pflegegeld für die Betreuung durch Angehörige

oder für den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes als Pflegesachleistung in