Bonn 22.08.14 Wie finde ich den richtigen Arzt? Welche Ansprüche habe ich und wie kann ich diese geltend machen? Wie kann ich die häusliche Pflege für einen Angehörigen organisieren oder wie finde ich ein passendes Pflegeheim? Diese Fragen beantwortet die kostenlose Broschüre „Gesundheit und Pflege. Ihre Rechte – unsere Tipps". Gefördert wurde der Ratgeber vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Im Mittelpunkt stehen die Rechte von Patienten, Versicherten, Pflegebedürftigen bzw. betroffenen Angehörigen. Zugleich enthält der Ratgeber Informationen über wichtige Anlaufstellen, Checklisten und weiterführende Publikationen, die dabei helfen, bei allen Entscheidungen, die die Gesundheit und Pflege betreffen, eine aktive Rolle einnehmen zu können.
In den letzten Jahren hat sich das Selbstverständnis von Arzt und Patient nachhaltig gewandelt. Ärzte als „Götter in Weiß" und Patienten, die kaum wagen, Fragen zu stellen oder Kritik zu üben – diese Situation hat sich glücklicherweise deutlich geändert. Patienten wollen in wachsendem Maße umfassend informiert und beraten werden. Sie möchten Partner des Arztes im diagnostischen und therapeutischen Prozess sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, unabhängige und wissenschaftlich fundierte Informationen zu Gesundheitsthemen, aber auch über Anbieter und deren Behandlungsqualität zu erhalten. Angesichts einer Flut von Gesundheits- und Patienteninformationen und einer mangelnden Qualitätskontrolle ist dies nicht einfach. Der neue Ratgeber der Deutschen Seniorenliga will hier Abhilfe schaffen.
„Durch das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Patientenrechtegesetz ist der Patient als Verbraucher deutlich gestärkt worden", erläutert Rechtsanwalt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga. Bei jedem Arztbesuch schließt der Patient mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag. „Der Arzt muss seine Patienten in einem persönlichen Gespräch über die Diagnose, die Therapie - samt Risiken und Chancen - sowie über Alternativen informieren", so Hackler: „Im besten Fall entscheidet der Arzt dann gemeinsam mit dem Patienten, welche Therapie sinnvoll ist." Wenn absehbar ist, dass die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bezahlt, muss der Arzt seinen Patienten auch in schriftlicher Form darüber aufklären, welche Kosten auf ihn zukommen. Das ist bei so genannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) immer der Fall. Grundsätzlich haben Patienten auch das Recht, sich eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. „Gerade bei planbaren Operationen, wie beispielsweise einer Hüftoperation oder beim Zahnersatz, kann es durchaus sinnvoll sein, eine zweite Meinung bzw. einen zweiten Heil- und Kostenplan einzuholen", rät Hackler.
Der Ratgeber kann angefordert werden bei der Deutschen Seniorenliga, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. Hotline: 01805 – 001 905 (0,14 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise max. 0,42 Euro/Min.) sowie unter www.deutsche-seniorenliga.de/infomaterial