Bonn, 12.09.2019 Wer sein Haus verkaufen, aber nicht ausziehen will, kann sich für eine Leibrente entscheiden. Haus oder Wohnung werden veräußert, dafür gibt es dann vom Käufer eine monatliche Rente und Wohnrecht, manchmal auch verbunden mit einer Einmalzahlung. Das ist verlockend und klingt einfach, ist es aber nicht. Denn es gibt viele Varianten bei der „Rente aus Stein“. Mehrere Anbieter werben zwar mit lebenslangem Wohnrecht – in der Praxis ist jedoch Vorsicht geboten. Ein kostenloser Ratgeber der Seniorenliga zeigt auf, wie man mit der Immobilien-Leibrente den Verbleib im Immobilieneigentum sichern kann und worauf beim Vertragsabschluss zu achten ist.
Besonders vorteilhaft ist die Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts, weil es die Nachteile des Nießbrauchs ausräumt. Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG, rät: „Insbesondere das Recht, die Immobilie sicher und ausschließlich nutzen zu können, sollten Senioren genau unter die Lupe nehmen.“ Grundsätzlich besteht eine Immobilien-Verrentung immer aus zwei Teilen: Einer Geldleistung in Form einer Einmalzahlung und/oder einer monatlichen Rente sowie einem lebenslangen Nutzungsrecht. Beim gesetzlichen Nießbrauch bleiben Senioren sogenannter wirtschaftlicher Eigentümer. „Wirtschaftlich“ bedeutet, dass sämtliche Nutzungen aber auch Lasten bei den Senioren liegen. Sie müssen unter Umständen die Kosten für die Instandhaltung und den Werterhalt der Immobilie tragen, obwohl das Haus ihnen tatsächlich gar nicht mehr gehört. Aus einem Nießbrauch können Haftungsansprüche gegen die Bewohner und sogar ihre Erben entstehen. Das Nießbrauchrecht bietet aber auch Vorteile. So haben die Senioren das lebenslange Nutzungsrecht an der Immobilie. Bei Auszug in ein Altersheim vermieten sie also Haus oder Wohnung und erhalten dafür zusätzliche Einnahmen; hierzu muss nichts ergänzend geregelt werden. Das gesetzliche Wohnrecht allerdings ist an die Person und nicht an die Nutzung gebunden. Um ein Wohnrecht nachhaltig und sicher zu regeln, muss es im Kaufvertrag auf ein lebenslanges Recht erweitert und die Vermietungserlaubnis mit aufgenommen werden. Der Vorteil des so geregelten lebenslangen Wohnrechts ist aber, dass die Instandhaltungsinvestitionen immer beim Käufer liegen.
Beide Modelle haben also Vor- und Nachteile. Sinnvoll ist daher, die Vorteile aus Nießbrauch und Wohnrecht zu kombinieren: Die Senioren sind bewusst nicht der wirtschaftliche Eigentümer, sondern haben ein erweitertes Wohnrecht, das sie lebenslang nutzen können – also auch noch im Fall des Auszugs. Zudem sollte ein Verkaufsverbot sicherstellen, dass sich der Vertragspartner seinen Verpflichtungen bis zum Lebensende nicht entziehen kann. Das A und O ist ein seriöser und finanzstarker Vertragspartner: „Sinnvoll sind maßgeschneiderte Lösungen, mit denen auf die individuellen wohnwirtschaftlichen und finanziellen Bedürfnisse Rücksicht genommen wird“, rät Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga.
Die Broschüre "Die Immobilien-Leibrente" geht auf die individuellen Situationen älterer Immobilieneigentümer ein und erklärt leicht verständlich das Prinzip der Immobilien-Leibrente sowie weiterer Modelle der Immobilienverrentung. Bestelladresse: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. www.dsl-immobilienleibrente.de
Bonn, 16.12.2020 Durch die Coronavirus-Pandemie ist das Thema „Digitalkompetenz älterer Menschen“ aktueller denn je. Viele Ältere haben in der Zeit einschneidender Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen die Möglichkeiten digitaler Kommunikations- und Informationstechnologien schätzen gelernt. Dabei kam ihnen ihre Digitalkompetenz und solide Ausstattung zugute. Deutlich wurde in dieser Zeit aber auch, dass das Selbstvertrauen und die technischen Kenntnisse älterer Menschen leider noch nicht überall und bei jedem ausreichen, um am digitalen Leben aktiv teilzunehmen.
Weiterlesen...Reisen fallen aus, Hamsterkäufe leeren die Supermarktregale, Nahrungsergänzungsmittel versprechen Hilfe, Fitnessstudios schließen. Die Corona-Krise verunsichert. Verbraucher wenden sich täglich mit vielen Fragen an uns. Dr. Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen, gibt hilfreiche Hinweise zur Orientierung im Verbraucheralltag.
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Auf der Website "Ihre Seniorenvertretung" möchten wir Ihnen die Arbeit der Seniorenvertretungen, Seniorenbeauftragten oder Seniorenbeiräte vorstellen.
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Mit dem „SENovation Award“, dem Gründerpreis Demografie, zeichnen wir auch 2021 Start-ups und Geschäftsideen aus, die Lösungen für eine alternde Gesellschaft anbieten. Alle Infos zum Award und den Teilnahmebedingungen finden Sie hier!
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