Ob im Job, im Gesundheitswesen, in den Medien oder im Alltag – Altersdiskriminierung existiert überall. Doch im Unterschied zu Ausländerfeindlichkeit oder der Benachteiligung von Frauen gibt es für Altersdiskriminierung kaum ein Bewusstsein in unserer Gesellschaft. Das möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ändern.
Früher stand Alter für Erfahrung und Weisheit – Eigenschaften, denen man Respekt zollte. Heute denken viele dabei an Demenz und den Kollaps der Rentenkassen. Diese negativen Altersbilder prägen unsere Wirklichkeit. Das führt dazu, dass der 50jährige Informatiker nicht mehr eingestellt wird, obwohl er hoch qualifiziert ist, über langjährige Berufserfahrung verfügt und viele Unternehmen händeringend Fachkräfte suchen. Die Diskriminierung älterer Menschen zeigt sich aber nicht nur im Berufsleben, sondern auch beim Abschluss von Geschäften: Da verweigern Krankenkassen älteren Versicherten eine Heilbehandlung, lehnen Stromanbieter Neukunden allein aufgrund des Alters ab, verwehren Banken älteren Kunden trotz Sicherheiten einen Kredit und nehmen Versicherungen ab einem bestimmten Alter höhere Beiträge. Und auch im Alltag werden die Bedürfnisse älterer Menschen nur unzureichend berücksichtigt, was besonders bei der Stadtplanung und Produktentwicklung deutlich wird. Leider handelt es sich bei den genannten Beispielen nicht um Einzelfälle.
Mal davon abgesehen, dass jede Form von Diskriminierung verurteilenswürdig ist, stellt sich die Situation bei Altersdiskriminierung besonders paradox dar, da die Täter von heute die Opfer von morgen sind – es ist nur eine Frage der Zeit. Das sieht auch Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), so: „Altersdiskriminierung kann jeden treffen.“ Die ADS wurde 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eingerichtet (s. Kasten).
Wozu braucht es ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, wo doch die Gleichheit aller Menschen und der Schutz vor Diskriminierung bereits in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sind? Das Grundgesetz verpḀichtet lediglich den Staat zu diskriminierungsfreiem Handeln, nicht aber die Bürger untereinander. Auch sind die Diskriminierungsverbote des AGG nicht völlig deckungsgleich mit denen des Grundgesetzes. Ein Schwerpunkt des AGG ist der Schutz vor Diskriminierung im Beruf. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und PḀichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadensersatz) geregelt. Im Zivilrecht erstreckt sich der Schutz des AGG auf Massengeschäfte, die typischerweise ohne Ansehen der Person abgeschlossen werden (z. B. essen gehen oder einkaufen), und privatrechtliche Versicherungen. Bei Verstößen gegen das AGG können Benachteiligte Entschädigung und Schadensersatz verlangen. Mit Inkrafttreten des AGG 2006 hat der Gesetzgeber vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Christine Lüders macht sich für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft stark: „Wer in Beruf und Alltag in diskriminierender Weise beleidigt, beschimpft, übergangen oder unfair behandelt wird, muss oftmals allein mit diesen frustrierenden Erfahrungen fertig werden. Viele Menschen wissen nicht, dass es ein Gesetz gibt, das vor Diskriminierungen schützt. Oder sie kennen keine Anlaufstellen, wo sie Unterstützung finden. Deshalb ist es wichtig, Menschen leicht zugängliche Informationen und Hilfe anzubieten.“ Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt natürlich nicht nur Menschen, die Altersdiskriminierung erfahren, sondern auch all jene, die wegen ihrer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden.
Derzeit steht Altersdiskriminierung allerdings ganz oben auf der Tagesordnung, da die ADS 2012 zum Jahr für Gleichbehandlung von Jung und Alt erklärt hat, um auf die verschiedenen Erscheinungsformen von Altersdiskriminierung und entsprechende Gegenmaßnahmen aufmerksam zu machen.
Eine wichtige Rolle spielt das Thema 2012 auch auf europäischer Ebene: Ziel des „Europäischen Jahres für aktives Altern“ ist es, die Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen zu verbessern, sie dabei zu unterstützen, eine aktive Rolle in der Gesellschaft einnehmen zu können, und gesundes Altern zu fördern. Politik, Wirtschaft und Verbände sind aufgefordert, bereits in diesem Jahr konkrete Aktionen anzustoßen, deren Ergebnisse dann zum Europäischen Jahr 2012 präsentiert werden sollen.
Bonn, 22.05.23 Bedingt durch den immer deutlicher werdenden Demografischen Wandel rücken Innovationen für „die Seniorinnen und Senioren“ immer öfter in den Fokus. Auch die weltbekannte Brauerei Beck’s wirbt momentan mit einem Ü-70-Bier für das „genussvolle Älterwerden“. Das neue Bier ist besonders bitter, weil laut Beck’s die Empfindlichkeit für Bitternoten mit zunehmendem Alter abnimmt und es daher mehr Bitterkeit braucht, um ein gleichbleibendes Geschmackserlebnis zu erzeugen. Na dann Prost 70+!
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Mit dem „SENovation Award“, dem Gründerpreis Demografie, zeichnen wir auch 2023 Start-ups und Geschäftsideen aus, die Lösungen für eine alternde Gesellschaft anbieten. Alle Infos zum Award und den Teilnahmebedingungen finden Sie hier!
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