„Vorsorgen für den Pflegefall“

Professionelle Dienste machen das Wohnen zu Hause möglich

Bonn, 25.02.2008 In der vertrauten Wohnung bleiben – möglichst lebenslang -, nicht umziehen und sich an neue Nachbarn gewöhnen müssen. Das wünschen sich die meisten älteren Menschen. „Einen alten Baum verpflanzt man nicht: Eine möglichst lange selbstständige Haushaltsführung ist bis ins hohe Alter möglich und wird von vielen älteren Menschen ganz ausdrücklich gewünscht,“ weiß Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga e.V. in Bonn aus familiärer Erfahrung und fügt hinzu: „Eine Vielzahl professioneller und ehrenamtlicher Dienste können genau das ermöglichen.“

Bei Pflegebedürftigkeit sichern ambulante Pflegedienste, auch Sozialstationen genannt, die Versorgung zu Hause. Sie werden von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder privaten Anbietern betrieben. Zu ihrer Angebotspalette gehören neben der Pflege auch hauswirtschaftliche und soziale Betreuung. Mobile Soziale Hilfsdienste sind den ambulanten Pflegediensten angeschlossen. Sie helfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, übernehmen Fahrdienste, begleiten zum Arzt und haben Zeit für einen Spaziergang.

Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von ihren Angehörigen versorgt. Die Ersatz- oder Verhinderungspflege springt ein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank werden. Die Pflegekasse zahlt für den Zeitraum - maximal 28 Tage im Jahr - Ersatzpfleger, die den alten Menschen zu Hause pflegen. Dabei kann eine Fachkraft oder eine Person aus dem privaten Umfeld die Aufgabe übernehmen. Auch Angehörige, die sich die Pflege mit einem ambulanten Pflegedienst teilen, haben Anspruch auf eine Ersatzpflegekraft.

Wenn es um die Frage geht, wie man Wohnungen seniorengerecht bzw. barrierefrei gestaltet, sind Wohnberatungen die erste Anlaufstelle. Sie sitzen bei kommunalen Behörden, Wohlfahrtsverbänden, Wohnungsbauunternehmen oder gemeinnützigen Vereinen und bieten ihre Unterstützung meist kostenlos an.

In allen Fragen beraten auch die örtlichen Seniorenvertretungen. Unter www.ihre-seniorenvertretung.de können im Internet bundesweit die Kontaktadressen der Seniorenvertretungen vor Ort durch Angabe der Postleitzahl recherchiert werden.

Finanzierung des ambulanten Pflegedienstes

Zur grundlegenden Pflege gehört die Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperpflege und bei der Ernährung. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 384 Euro im Monat (Pflegestufe 1), bis 921 Euro (Pflegestufe 2) sowie bis zu 1.432 Euro (Pflegestufe 3). Bei Härtefällen liegt die Höchstgrenze bei 1.918 Euro. Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankt sind und sich alleine nicht mehr zurecht finden, haben einen zusätzlichen Anspruch von bis zu 460 Euro Pflegegeld im Jahr für zusätzliche Betreuungsleistungen. Ist ein alter Mensch als pflegebedürftig anerkannt, übernimmt die Pflegekasse zum Teil die Kosten. Dort, wo die Pflegeversicherung nicht greift, können Leistungen des ambulanten Dienstes auch von Sozialamt und Krankenkasse übernommen werden. Alle Beträge, die nicht über diese Kostenträger abgedeckt werden, müssen privat bezahlt werden. Hackler rät daher zur Vorsorge: „Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden vielfach überschätzt, die Größe der entstehenden Versorgungslücke ist vielen nicht klar. Nur eine sinnvolle private Vorsorge hilft, solche Versorgungslücken zu vermeiden.“

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu rechtfertigen? Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung? Welche Hilfsleistungen gibt es überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet der Leitfaden „Vorsorgen für den Pflegefall“ in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise. Die Broschüre kann kostenlos bei der DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn bestellt oder im Internet unter www.dsl-pflege.de abgerufen werden.