Bonn, 25.02.2008 In der vertrauten Wohnung bleiben – möglichst
lebenslang -, nicht umziehen und sich an neue Nachbarn gewöhnen müssen. Das
wünschen sich die meisten älteren Menschen. „Einen alten Baum verpflanzt man
nicht: Eine möglichst lange selbstständige Haushaltsführung ist bis ins hohe
Alter möglich und wird von vielen älteren Menschen ganz ausdrücklich
gewünscht,“ weiß Erhard Hackler, geschäftsführender
Vorstand der Deutschen Seniorenliga e.V. in Bonn aus familiärer Erfahrung und
fügt hinzu: „Eine Vielzahl professioneller und ehrenamtlicher Dienste können genau
das ermöglichen.“
Bei Pflegebedürftigkeit sichern ambulante
Pflegedienste, auch Sozialstationen genannt, die Versorgung zu Hause. Sie
werden von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen oder privaten Anbietern betrieben. Zu
ihrer Angebotspalette gehören neben der Pflege auch hauswirtschaftliche und
soziale Betreuung. Mobile Soziale Hilfsdienste sind den ambulanten Pflegediensten
angeschlossen. Sie helfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, übernehmen
Fahrdienste, begleiten zum Arzt und haben Zeit für einen Spaziergang.
Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden von
ihren Angehörigen versorgt. Die Ersatz- oder Verhinderungspflege springt ein,
wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder krank werden. Die Pflegekasse
zahlt für den Zeitraum - maximal 28 Tage im Jahr - Ersatzpfleger, die den alten
Menschen zu Hause pflegen. Dabei kann eine Fachkraft oder eine Person aus dem
privaten Umfeld die Aufgabe übernehmen. Auch Angehörige, die sich die Pflege
mit einem ambulanten Pflegedienst teilen, haben Anspruch auf eine
Ersatzpflegekraft.
Wenn es um die Frage geht, wie man Wohnungen
seniorengerecht bzw. barrierefrei gestaltet, sind Wohnberatungen die erste
Anlaufstelle. Sie sitzen bei kommunalen Behörden, Wohlfahrtsverbänden,
Wohnungsbauunternehmen oder gemeinnützigen Vereinen und bieten ihre
Unterstützung meist kostenlos an.
In allen Fragen beraten auch die örtlichen Seniorenvertretungen.
Unter www.ihre-seniorenvertretung.de
können im Internet bundesweit die Kontaktadressen der Seniorenvertretungen vor
Ort durch Angabe der Postleitzahl recherchiert werden.
Zur grundlegenden Pflege gehört die Hilfe beim
Ankleiden, bei der Körperpflege und bei der Ernährung. Dafür zahlt die
Pflegekasse bis zu 384 Euro im Monat (Pflegestufe 1), bis 921 Euro (Pflegestufe
2) sowie bis zu 1.432 Euro (Pflegestufe 3). Bei Härtefällen liegt die Höchstgrenze
bei 1.918 Euro. Pflegebedürftige, die an Demenz erkrankt sind und sich alleine
nicht mehr zurecht finden, haben einen zusätzlichen
Anspruch von bis zu 460 Euro Pflegegeld im Jahr für zusätzliche
Betreuungsleistungen. Ist ein alter Mensch als pflegebedürftig anerkannt,
übernimmt die Pflegekasse zum Teil die Kosten. Dort, wo die Pflegeversicherung
nicht greift, können Leistungen des ambulanten Dienstes auch von Sozialamt und
Krankenkasse übernommen werden. Alle Beträge, die nicht über diese Kostenträger
abgedeckt werden, müssen privat bezahlt werden. Hackler rät daher zur Vorsorge:
„Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung werden vielfach überschätzt,
die Größe der entstehenden Versorgungslücke ist vielen nicht klar. Nur eine
sinnvolle private Vorsorge hilft, solche Versorgungslücken zu vermeiden.“
Welche
Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Anspruch auf Pflegeleistungen zu
rechtfertigen? Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?
Welche Hilfsleistungen gibt es überhaupt? Diese und weitere Fragen beantwortet
der Leitfaden „Vorsorgen für den Pflegefall“ in übersichtlicher und leicht
verständlicher Weise. Die Broschüre kann kostenlos bei der DSL, Heilsbachstraße
32 in 53123 Bonn bestellt oder im Internet unter www.dsl-pflege.de abgerufen werden.