Bonn, 24.05.06 An Erbschaftssteuer nimmt der Staat rund 3 Milliarden Euro pro Jahr ein
– nach Berechnungen der Gesellschaft für Erbrechtskunde 1,5 Milliarden zuviel.
Gründe sind Nachlässigkeit und oft auch die mangelnde Bereitschaft,
Verantwortung und Besitz vorzeitig abzugeben. Die Folgen tragen die späteren
Erben. Sie müssen nicht selten einen erheblichen Teil des schon einmal
versteuerten Familienvermögens an das Finanzamt abführen. Ein Ausweg ist die
Vermögensweitergabe zu Lebzeiten.
Eltern
können die Erbschaftsteuerbelastung ihrer Kinder als Erben reduzieren, wenn sie
ihnen zu Lebzeiten Kapitalvermögen schenken. Denn Kindern stehen genau wie
ihren Eltern jährliche Freibeträge bei der Einkommensbesteuerung zu. Der Wert des
Vermögens, das steuerfrei übertragen werden kann, ist aber vom Grad der
Verwandtschaft abhängig, in dem Schenker und Beschenkter zueinander stehen.
Pro Kind sind 9.121 Euro
steuerfrei. Eltern können ihrem Sohn oder ihrer Tochter bis zu 205.000 Euro
schenken, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Allerdings ist dies nur alle zehn
Jahre möglich. Bei Kindern über 18 Jahren muss zudem berücksichtigt werden,
dass dann möglicherweise das Kindergeld wegfällt. Auch für andere
Fördermaßnahmen, wie beispielsweise Bafög, müssen bestimmte Einkommens- und
Vermögensgrenzen beachtet werden.
Im
Rahmen der Initiative „Reifer Umgang mit Vermögen“ gibt die DSL mit der
gleichnamigen kostenlosen Broschüre einen Leitfaden an die Hand, der umfassend
den sinnvollen Umgang mit dem persönlichen Vermögen sowie dessen Weitergabe
erläutert. Die Broschüre kann direkt bei der DSL-Hotline 0900 1 737 377 01 (Euro 0,69 /Min. aus dem deutschen
Festnetz) oder postalisch bei der DSL, Gotenstraße 164 in 53175 Bonn
angefordert werden.