Urlaub
von der Pflege
Wie überlastete, pflegende Angehörige
ihre Auszeit bekommen
Bonn, 21.05.08 Die Zahl der Hilfs- und
Pflegebedürftigen nimmt weiter zu. Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen
werden zurzeit zuhause gepflegt und betreut. Dabei übernehmen oftmals
Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende wie Nachbarn oder Freunde die
Verantwortung der pflegerischen Versorgung. Erfahrungsberichte bestätigen, dass
die Pflegenden selbst häufig durch die über Jahre hinweg andauernde Pflege
körperlich und seelisch erschöpft, gesundheitlich gefährdet und teilweise durch
die zeitliche Belastung sozial isoliert sind. Urlaub machen, einfach mal
ausspannen und sich erholen – das ist auch für pflegende Menschen und ihre
Angehörigen deshalb eine wesentliche Voraussetzung, sich von der schweren,
verantwortungsvollen und zeitintensiven Tätigkeit zu erholen. Die Deutsche
Seniorenliga zeigt, welche Möglichkeiten es gibt, einmal eine Auszeit zu
nehmen.
Angehörige, die zuhause einen
Pflegebedürftigen versorgen, haben im Jahr 28 Tage Anrecht auf eine bezahlte
Urlaubsvertretung. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Voraussetzung: Die
Pflege dauert mindestens schon ein Jahr. "Verhinderungspflege" heißt
diese Regelung, mit der ein Pflegedienst oder auch eine Person aus dem
häuslichen Umfeld betraut werden kann. Bis zu 1432 Euro erstattet die Kasse
dafür. Die Gesamtzeit von 28 Tagen darf auch auf mehrere kürzere Urlaube
aufgeteilt werden. Der Gepflegte kann auch in eine stationäre Kurzzeit-Pflege
gehen, wobei die Kasse auch hier nicht mehr als 1432 Euro pro Monat bezahlt.
Der Antrag wird an die Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse des
Pflegebedürftigen angegliedert ist.
Urlaub von der Pflege in drei
Schritten
Der erste
Schritt ist der schriftliche Antrag bei der Pflegekasse. Hierin sollte
formuliert sein, welche Art der Betreuung der Gepflegte während des Urlaubes haben
möchte, also ob die Vertretung zum Beispiel durch einen Pflegedienst oder durch
jemanden aus der Familie erfolgen soll. Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt
werden, wobei der Antrag in Krisensituationen, zum Beispiel bei einer
plötzlichen gesundheitlichen Verschlechterung, auch nachgereicht werden kann.
Die Leistungen der Verhinderungspflege müssen nicht in aufeinander folgenden
Wochen genommen werden, sondern können sich auf mehrere kürzere Zeiten im Jahr
verteilen. Grundsätzlich ist die Kurzzeitpflege vor ihrem Antritt bei der Kasse
zu beantragen. In einem Kalenderjahr kann sowohl die Kostenübernahme für vier
Wochen Verhinderungspflege als auch für vier Wochen Kurzzeitpflege in Anspruch
genommen werden. Fällt die ständige Pflegekraft aus, zahlt die Kasse somit
maximal acht Wochen die Kosten für eine Betreuung durch externe Pflegekräfte.
Ersatzpflege durch Verwandte
Der zweite
Schritt ist die Möglichkeit der Ersatzpflege durch Verwandte. Übernimmt ein
anderer Angehöriger die Pflege, dann bekommt dieser für die Zeit, in der er die
Pflege übernimmt, das übliche Pflegegeld der Pflegekasse und außerdem
Fahrtkosten sowie Verdienstausfall ersetzt. 1432 Euro sind inklusive des
üblichen Pflegegeldes immer die Höchstgrenze! Wenn die Höchstsumme der Kasse
nicht für vier Wochen Hilfe durch einen Pflegedienst ausreicht, muss der
Gepflegte aus seinen privaten Mitteln etwas zuschießen, oder der Urlaub des
pflegenden Angehörigen muss verkürzt werden. Genau dasselbe gilt für einen
Aufenthalt im Heim.
Der professionelle Pflegedienst
Dritter
Schritt: Soll ein professioneller Pflegedienst engagiert werden, sollte der
Antragsteller aus einem detaillierten Pflegekatalog die passenden Leistungen
zusammenstellen. Mit dem Geld aus der Pflegekasse muss der Gepflegte die Leistungen
des Pflegedienstes zahlen. Maximal zahlt die Kasse auch hier 1432 Euro
inklusive des üblichen Pflegegeldes, egal in welcher Pflegestufe der Gepflegte
ist. Nach Meinung von Experten reicht diese Summe für Pflegebedürftige der
Stufe I und II für vier Wochen Ersatzpflege aus, bei Pflegestufe III zumeist
nicht. Achtung: Bezahlt werden damit aber nur Pflegekosten. Die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung dagegen müssen die Gäste selbst tragen.
In der
Broschüre „Vorsorgen für den Pflegefall“ beantwortet die Deutsche Seniorenliga (DSL)
die zehn dringendsten Fragen zum Thema Pflegeversicherung in übersichtlicher
und leicht verständlicher Weise. Die Broschüre kann kostenlos bei der DSL,
Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn bestellt oder im Internet unter www.dsl-pflege.de
abgerufen werden.