Elternunterhalt –

Kinder haften für ihre pflegebedürftigen Eltern

Bonn, 20.09.07 Solange Kinder klein sind, haften Eltern für ihre Kinder. Später sieht es anders aus. Dann holen sich Sozialämter das Geld für Pflegebedürftige von deren Kindern - und fordern meist zu viel. Doch die Betroffenen können sich wehren.

Viele Eltern sind verblüfft. Kaum haben Sie ihre Kinder groß gezogen, durch Schule und Universität gebracht, da verdirbt Ihnen ein Brief vom Sozialamt die Vorfreude auf den geruhsamen Genuss des ungeteilten Einkommens in der Lebensmitte. Die eigenen Eltern sind pflegebedürftig und auf Sozialhilfe angewiesen. Die Behörden fordern nun den so genannten Elternunterhalt ein. Danach müssen im besonderen Fall die Kinder für das Auskommen ihrer Eltern einstehen. Und dabei wird vom Sozialamt oftmals zuviel gefordert. Die Seniorenliga rät, die Geldforderung des Sozialhilfeträgers sorgfältig nachzurechnen und notfalls von einem Familien- oder Sozialrechtsexperten prüfen zu lassen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar, die in den seltensten Fällen ausreicht, den individuellen Bedarf eines Pflegebedürftigen zu decken. Die Pflegelücke, also die Differenz zwischen den notwendigen Ausgaben für die Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, beläuft sich bereits in diesem Jahr auf etwa 8 Milliarden Euro. Deshalb muss jeder sich fragen, ob er im Fall der Fälle ausreichend abgesichert ist. „In einer Gesellschaft, in der der Generationenvertrag seit Jahren auf der Kippe steht, kommt der privaten Vorsorge eine immer größere Bedeutung zu,“ so Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga, und rät: „Hier handeln auch Großeltern im Sinne des innerfamiliären Friedens, wenn sie durch Eigeninitiative ihre Kinder von allzu großen Verpflichtungen entlasten. Letztlich können Versorgungslücken mit weit reichenden Folgen nur durch private Eigeninitiative vermieden werden.“

Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung? Ist eine private Pflegzusatzversicherung notwendig? Welche Möglichkeiten der privaten Vorsorge gibt es? Diese und weitere Fragen beantwortet der Leitfaden „Vorsorgen für den Pflegefall“ in übersichtlicher und leicht verständlicher Weise. Die Broschüre kann ab sofort kostenlos bei der DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn bestellt oder im Internet unter http://www.dsl-pflege.de/ abgerufen werden.