Kinder haften für ihre pflegebedürftigen
Eltern
Bonn, 20.09.07 Solange Kinder klein sind,
haften Eltern für ihre Kinder. Später sieht es anders aus. Dann holen sich
Sozialämter das Geld für Pflegebedürftige von deren Kindern - und fordern meist
zu viel. Doch die Betroffenen können sich wehren.
Viele Eltern sind verblüfft. Kaum
haben Sie ihre Kinder groß gezogen, durch Schule und Universität gebracht, da
verdirbt Ihnen ein Brief vom Sozialamt die Vorfreude auf den geruhsamen Genuss
des ungeteilten Einkommens in der Lebensmitte. Die eigenen Eltern sind
pflegebedürftig und auf Sozialhilfe angewiesen. Die Behörden fordern nun den so
genannten Elternunterhalt ein. Danach müssen im besonderen Fall die Kinder für
das Auskommen ihrer Eltern einstehen. Und dabei wird vom Sozialamt oftmals
zuviel gefordert. Die Seniorenliga rät, die Geldforderung des
Sozialhilfeträgers sorgfältig nachzurechnen und notfalls von einem Familien-
oder Sozialrechtsexperten prüfen zu lassen.
Die gesetzliche
Pflegeversicherung stellt nur eine Grundsicherung dar, die in den seltensten
Fällen ausreicht, den individuellen Bedarf eines Pflegebedürftigen zu decken.
Die Pflegelücke, also die Differenz zwischen den notwendigen Ausgaben für die
Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, beläuft sich
bereits in diesem Jahr auf etwa 8 Milliarden Euro. Deshalb muss jeder sich
fragen, ob er im Fall der Fälle ausreichend abgesichert ist. „In einer
Gesellschaft, in der der Generationenvertrag seit Jahren auf der Kippe steht,
kommt der privaten Vorsorge eine immer größere Bedeutung zu,“ so Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga, und rät: „Hier
handeln auch Großeltern im Sinne des innerfamiliären Friedens, wenn sie durch
Eigeninitiative ihre Kinder von allzu großen Verpflichtungen entlasten.
Letztlich können Versorgungslücken mit weit reichenden Folgen nur durch private
Eigeninitiative vermieden werden.“
Welche
Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung? Ist eine private
Pflegzusatzversicherung notwendig? Welche Möglichkeiten der privaten Vorsorge
gibt es? Diese und weitere Fragen beantwortet der Leitfaden „Vorsorgen für den
Pflegefall“ in übersichtlicher und
leicht verständlicher Weise. Die Broschüre kann ab sofort kostenlos bei der
DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn bestellt oder im Internet unter http://www.dsl-pflege.de/ abgerufen
werden.