Bonn 20.07.10
Wer kennt das nicht: Überraschend klingelt das Telefon und eine freundliche
Stimme am anderen Ende der Leitung eröffnet ein vermeintlich verlockendes
Angebot oder gratuliert zu einem angeblichen Gewinn. Solche Anrufe sind mehr
als ein Ärgernis. Obwohl strikt verboten, ist die unerwünschte Telefonwerbung
nach wie vor für unseriöse Unternehmen Türöffner für den Vertrieb und Abschluss
von Telefonverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen.
„Wir raten gerade
älteren Menschen, sich gar nicht erst auf ein solches Gespräch
einzulassen", so Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der
Seniorenliga. Bei ungebetenen Anrufen, zum Beispiel zu Werbezwecken, sollten
Verbraucher am besten sofort auflegen! Denn häufig erhalten die Angerufenen
anschließend Verträge mit dem Hinweis zugeschickt, sie hätten in dem Gespräch ausdrücklich
darum gebeten. Oft wird bereits die unverbindliche Bitte um Zusendung von
Informationsmaterial als Einwilligung des Verbrauchers ausgelegt.
„Am
anderen Ende sitzen geschulte Werber", erklärt Bayerns Justiz- und
Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. „Sie haben nur das Ziel, den
Betroffenen etwas anzudrehen. Die Werbeanrufer auf die höfliche Art
loszuwerden, ist daher häufig schwierig. Wenn man mit dem Anruf nicht
einverstanden ist, sollte man dies unmissverständlich sagen. Wird man den ungebetenen
Verkäufer trotzdem nicht los, ist sofortiges Auflegen der beste Schutz“,
empfiehlt Merk.
Manche der Anrufer
wollen aber auch gar nichts verkaufen, sondern schlicht an das Geld und die
Kontoverbindung der Angerufenen herankommen. Momentan verbreitet ist die
Masche, bei der die Anrufer sich als Verbraucherschützer ausgeben und
behaupten, ihnen seien persönliche Daten des Angerufenen angeboten worden.
Gegen eine Gebühr bieten die vermeintlichen Verbraucherschützer an, allen
Datenhändlern mit einer Unterlassungsklage zu drohen, wenn sie das Weitergeben
der Daten nicht unterlassen. In den Telefonaten fragen die Anbieter geschickt
nach Bank und Kontoverbindung. Beides darf fremden Anrufern aber nie gegeben
werden.
Diese und weitere wertvolle Verbrauchertipps
für Seniorinnen und Senioren enthält die neue Broschüre „Gut zu wissen!“ Der kostenlose
Ratgeber wird im Rahmen der gleichnamigen Initiative von Deutscher Seniorenliga
und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz herausgegeben. Er informiert über die Rechte
älterer Verbraucherinnen und Verbraucher im Alltag, bei finanziellen
Transaktionen und im Gesundheitswesen. Er kann kostenlos bei der Deutschen
Seniorenliga, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn bestellt oder im Internet unter www.vis.bayern.de heruntergeladen
werden.* Die Broschüre informiert auch über konkrete Unterstützung, wie sie
örtliche Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern und des
VerbraucherService Bayern bieten.
*
Das Verbraucherinformationssystem VIS Bayern ist ein bayernweites
Fachinformationssystem für den Verbraucherschutz in Bayern aus dem Ressort des
Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Hintergrund
Telefonwerbung ist seit 2004 nach dem deutschen Wettbewerbsrecht nur
erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung zur Telefonwerbung erteilt
haben (Unzumutbare
Belästigung § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Trotz dieses Verbots hat die Zahl unaufgeforderter
Werbeanrufe in Deutschland im vergangenen Jahr Schätzungen zufolge bei 300
Millionen gelegen.
Bei
Vertragsabschlüssen gilt in jedem Fall die zweiwöchige Widerspruchsfrist: So lange kann man ohne Angabe von
Gründen vom Vertrag zurücktreten. Allerdings bedarf es dazu der Schriftform
(Brief, Fax, E-Mail). Diese Frist verlängert sich sogar auf sechs Monate, wenn
der Anbieter seinerseits nicht schriftlich auf das Rücktrittsrecht hinweist.
Telefonverkäufer, die das
Werbeverbot ignorieren, können abgemahnt werden. Dazu sollten bei einem
ungewollten Verkaufsgespräch Name, Adresse und Telefonnummer des Unternehmens
sowie die Bezeichnung des Produktes notiert werden. Diese Angaben können dann
z. B. an die Verbraucherzentralen weitergeleitet werden. Von dort aus werden
rechtliche Schritte geprüft und eventuell eingeleitet.