Richtig vererben will gelernt sein

Auch bei „Normalfamilien“ ist ein Testament sinnvoll

Bonn, 16.10.08 In Deutschland stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ganz erhebliche Vermögenswerte zur Vererbung an: Immobilien und Geldvermögen im Wert von ca. 2 Billionen Euro wechseln den Eigentümer. Dabei hat jeder den verständlichen Wunsch, dass sein Vermögen geordnet auf die Angehörigen übergeht, dass es dabei gerecht zugeht und dies alles möglichst ohne Probleme. Trotz der im Erbfall bekanntlicherweise drohenden Tücken und Probleme werden verhältnismäßig wenige Testamente gemacht, die dann oftmals auch noch fehlerhaft sind. Dies kann selbst bei einfach gelagerten Vermögensverhältnissen fatale Folgen haben. Der Volksmund weiß: Beim Erben und Vererben lernt man sich richtig kennen!

Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga, empfiehlt auch „Normalfamilien“ mit Haus, minderjährigen Kindern und ohne weitere Vermögenswerte, schnellstmöglich ein Testament aufzusetzen: „Wenn ein Ehepartner verstirbt, heißt es nicht automatisch, dass der überlebende Ehepartner Alleineigentümer der Immobilie oder Alleinerbe wird. Denn es besteht eine Erbengemeinschaft zwischen dem Ehepartner und den Kindern. Sind diese minderjährig, muss für diese ein Ergänzungspfleger vom Vormundschaftsgericht bestellt werden. Bei minderjährigen Kindern sollte daher in allen Fällen eine geeignete testamentarische Lösung getroffen werden, die die Einschaltung und Beteiligung des Vormundschaftsgerichts - soweit gewünscht - weitestgehend minimiert oder vollständig ausschließt“.

Auch bei Verheirateten ohne Kinder, aber mit Haus, wird der überlebende Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe. Es gibt noch andere gesetzliche Erben, wie z.B. die Eltern oder auch die Geschwister. Bei Ehegatten ohne Kinder muss man immer auch bedenken, dass es oft nicht gerecht ist, alles dem Zufall zu überlassen. Wenn sich die Ehepartner beispielsweise nur gegenseitig als Erben einsetzen, kann es passieren, dass man die gesetzlichen Erben des zuletzt Versterbenden begünstigen würde, weil diese mehr bekommen würden, als die des erst Versterbenden.

Wer möchte, dass sein Wille Wirklichkeit wird, für den ist es also immer ratsam, ein Testament aufzusetzen! Aber auch dies erfordert einige Grundkenntnisse. Schon kleine Fehler können seine Gültigkeit zunichte machen. Im Rahmen der Initiative „Die richtige Nachlassplanung - Ihr Wille zählt“ gibt die Seniorenliga mit der gleichnamigen kostenlosen Broschüre einen Leitfaden an die Hand, der umfassend den sinnvollen Umgang mit dem persönlichen Vermögen sowie dessen Weitergabe erläutert. Die Broschüre kann direkt bei der DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn angefordert werden. Im Internet informiert www.dsl-nachlassplanung.de über das Thema.