Richtig vererben will gelernt sein
Auch bei „Normalfamilien“ ist ein Testament sinnvoll
Bonn, 16.10.08
In Deutschland stehen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ganz erhebliche
Vermögenswerte zur Vererbung an: Immobilien und Geldvermögen im Wert von ca. 2
Billionen Euro wechseln den Eigentümer. Dabei hat jeder den verständlichen
Wunsch, dass sein Vermögen geordnet auf die Angehörigen übergeht, dass es dabei
gerecht zugeht und dies alles möglichst ohne Probleme. Trotz der im Erbfall bekanntlicherweise drohenden Tücken und Probleme werden
verhältnismäßig wenige Testamente gemacht, die dann oftmals auch noch fehlerhaft
sind. Dies kann selbst bei einfach gelagerten Vermögensverhältnissen fatale
Folgen haben. Der Volksmund weiß: Beim Erben und Vererben lernt man sich
richtig kennen!
Erhard
Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga, empfiehlt auch
„Normalfamilien“ mit Haus, minderjährigen Kindern und ohne weitere
Vermögenswerte, schnellstmöglich ein Testament aufzusetzen: „Wenn ein Ehepartner verstirbt, heißt es
nicht automatisch, dass der überlebende Ehepartner Alleineigentümer der
Immobilie oder Alleinerbe wird. Denn es besteht eine Erbengemeinschaft zwischen
dem Ehepartner und den Kindern. Sind diese minderjährig, muss für diese ein
Ergänzungspfleger vom Vormundschaftsgericht bestellt werden. Bei minderjährigen Kindern sollte daher in
allen Fällen eine geeignete testamentarische Lösung getroffen werden, die die
Einschaltung und Beteiligung des Vormundschaftsgerichts - soweit gewünscht - weitestgehend
minimiert oder vollständig ausschließt“.
Auch bei Verheirateten ohne Kinder, aber mit Haus, wird
der überlebende Ehepartner nicht automatisch Alleinerbe. Es gibt noch andere
gesetzliche Erben, wie z.B. die Eltern oder auch die Geschwister. Bei Ehegatten
ohne Kinder muss man immer auch bedenken, dass es oft nicht gerecht ist, alles
dem Zufall zu überlassen. Wenn sich die Ehepartner beispielsweise nur
gegenseitig als Erben einsetzen, kann es passieren, dass man die gesetzlichen
Erben des zuletzt Versterbenden begünstigen würde, weil diese mehr bekommen
würden, als die des erst Versterbenden.
Wer möchte, dass sein Wille Wirklichkeit wird, für
den ist es also immer ratsam, ein Testament aufzusetzen! Aber auch dies erfordert einige Grundkenntnisse. Schon kleine Fehler
können seine Gültigkeit zunichte machen. Im Rahmen der Initiative „Die richtige
Nachlassplanung - Ihr Wille zählt“ gibt die Seniorenliga mit der gleichnamigen
kostenlosen Broschüre einen Leitfaden an die Hand, der umfassend den sinnvollen
Umgang mit dem persönlichen Vermögen sowie dessen Weitergabe erläutert. Die
Broschüre kann direkt bei der DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn angefordert
werden. Im Internet informiert www.dsl-nachlassplanung.de
über das Thema.