Neuer kostenloser Ratgeber der Deutschen Seniorenliga für ältere
Verbraucherinnen und Verbraucher
Bonn 13.09.07 Wer kennt das nicht: Überraschend klingelt das Telefon, die Stimme am
anderen Ende der Leitung ist freundlich und eröffnet ein Angebot, dem man kaum
widerstehen kann. Solche Anrufe sind mehr als ein Ärgernis. Obwohl seit zwei
Jahren strikt verboten, ist die unerwünschte Telefonwerbung nach wie vor
Türöffner für den Vertrieb und Abschluss von Telefonverträgen, Glücksspielen,
Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen.
Schon jetzt können am Telefon
abgeschlossene Verträge unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von zwei
Wochen widerrufen werden. NRW-Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg geht
diese Regelung nicht weit genug: „Wir müssen verhindern, dass Anbieter durch unerwünschtes
und wettbewerbswidriges Verhalten auf Kosten insbesondere älterer Verbraucherinnen
und Verbraucher Gewinne einfahren. Diese Methoden dürfen sich nicht auszahlen. Deshalb
müssen wir weitere vertragsrechtliche Lösungen zur Durchsetzbarkeit des Verbots
unerlaubter Telefonwerbung entwickeln:“ Auf der
Verbraucherschutzministerkonferenz im September wollen die Bundesländer weitere
verbraucherschützende Maßnahmen beraten.
Bei
Werbeanrufen empfiehlt es sich grundsätzlich, insbesondere bei der Weitergabe
von persönlichen Daten sehr vorsichtig zu sein. So sollte auf keinen Fall die
Konto-Nummer weitergegeben werden. Werbeanrufer auf die höfliche Art loszuwerden,
ist oft unmöglich. Viele sind psychologisch geschult und verstehen das Geschäft
der Verführung. „Wenn man mit dem Anruf nicht einverstanden ist, sollte man
dies unmissverständlich sagen. Wird man den ungebetenen Verkäufer trotzdem
nicht los, ist sofortiges Auflegen der beste Schutz,“ empfiehlt Erhard Hackler,
geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga.
Diese und
weitere Tipps enthält die neue kostenlose Broschüre "Ihr
Recht". Sie informiert über die Rechte älterer Verbraucherinnen und Verbraucher
im Alltag, bei finanziellen Transaktionen und im Gesundheitswesen. Die Broschüre kann ab sofort bei der Deutschen Seniorenliga
e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn oder im Internet unter http://www.dsl-verbraucherschutz.de/
bestellt werden. Die Initiative wird gefördert durch das Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund
Telefonwerbung ist seit 2004 nach dem deutschen
Wettbewerbsrecht nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung zur
Telefonwerbung erteilt haben (Unzumutbare Belästigung § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
Trotz dieses Verbots berichtet die
Verbraucherzentrale NRW aktuell von mehr als 40.000 Beschwerden über
untergeschobene Verträge im letzten Jahr.
Bei Vertragsabschlüssen gilt in jedem Fall die zweiwöchige Widerspruchsfrist: So lange kann man
ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Allerdings bedarf es dazu der
Schriftform (Brief, Fax, E-Mail). Diese Frist verlängert sich sogar auf sechs
Monate, wenn der Anbieter seinerseits nicht schriftlich auf das Rücktrittsrecht
hinweist.
Telefonverkäufer, die das Werbeverbot ignorieren,
können abgemahnt werden. Dazu sollten bei einem ungewollten Verkaufsgespräch Name,
Adresse und Telefonnummer des Unternehmens sowie die Bezeichnung des Produktes
notiert werden. Diese Angaben können dann an die Verbraucherzentralen
weitergeleitet werden. Von dort aus werden rechtliche Schritte geprüft und
eventuell eingeleitet.