Erben ohne Streit – aber wie?
Bonn, 09.12.08 Nur 30 Prozent der
Deutschen treffen eine Entscheidung über ihren Nachlass und schreiben diese
nieder- ein Versäumnis mit oftmals fatalen Folgen für den Familienfrieden.
Dabei können solche Zwistigkeiten vermieden werden, wenn rechtzeitig die
richtige Vorsorge im Wege der thematischen Auseinandersetzung und mit dem
Verfassen eines Testaments getroffen wird.
Zum Erben und Vererben gehören oft
emotionale Verstrickungen, meist zwischen Familienmitgliedern, die erst im
Erbfall zum Ausbruch kommen: Vom eher harmlosen Familienstreit bis hin zum
kompletten Kontaktabbruch oder sogar bis zum Gerichtsverfahren -
Erbstreitigkeiten sind so häufig und variantenreich, dass sich die Umstände kaum
auflisten lassen.
„Wer Erbstreitigkeiten vermeiden will und eigene Vorstellungen
darüber hat, wem er was hinterlassen möchte, sollte rechtzeitig und
vorausschauend planen“, rät Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der
Deutschen Seniorenliga. Als
unverzichtbare Voraussetzung nennt Rechtsanwalt Hackler die rechtzeitige Kommunikation
und offene Aussprache aller Beteiligten.
Auch wenn der Tod ungern thematisiert
wird, ist es für alle Beteiligten sinnvoll, ja unerlässlich, sich frühzeitig
mit dem Thema Erben und Vererben auseinanderzusetzen. So können Streitigkeiten vermieden
oder zumindest verringert werden. Und Hackler macht immer wieder die Erfahrung:
"Manche Probleme lösen sich durch die Aussprache der Absichten und Wünsche
wie von selbst oder entstehen erst gar nicht."
Ein klassischer
Fall, der zu Erbstreitigkeiten führt, ist die Erbengemeinschaft, die ein
gemeinsames Handeln aller Erben erfordert. Denn hierbei müssen sich die Erben
zum Beispiel über den Verkauf oder Erhalt des Elternhauses einigen. So sollte man
eben nicht glauben, es sei besser, überhaupt kein Testament zu errichten und
sich ganz auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen. Denn hierbei wird
vergessen, dass diese häufig zu ungewünschten Zufallsergebnissen führt, die
wiederum ganz eigenes Streitpotential in sich bergen.
Dies gilt beispielsweise
für Patchwork-Familien, also Familien mit Kindern aus verschiedenen Ehen. Die
gesetzliche Erbfolge führt in solchen Fällen dazu, dass das vorhandene
Familienvermögen nach dem Prinzip des Zufalls vererbt wird, je nachdem, wer von
den beiden Elternteilen zuerst verstirbt. Verstirbt der Ehemann zuerst, erbt
die Ehefrau im Wesentlichen diesen Nachlass, und später die Kinder der Ehefrau;
verstirbt die Ehefrau zuerst, erben in der Regel im Wesentlichen der Ehemann
und später dessen Kinder.
Es ist also immer besser, ein Testament
aufzusetzen! Aber auch dies erfordert
einige Grundkenntnisse. Schon kleine Fehler können die Gültigkeit zunichte
machen. Im Rahmen der Initiative „Die richtige Nachlassplanung - Ihr Wille
zählt“ gibt die Seniorenliga mit der gleichnamigen kostenlosen Broschüre einen
Leitfaden an die Hand, der umfassend den sinnvollen Umgang mit dem persönlichen
Vermögen sowie dessen Weitergabe erläutert. Die Broschüre kann direkt bei der
DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn angefordert werden. Im Internet
informiert www.dsl-nachlassplanung.de
über das Thema.