Neues Erbschaftssteuerrecht
„Die richtige
Nachlassplanung“
Was
hat sich geändert? - Aktualisierte Broschüre der Seniorenliga
Bonn, 06.03.09 Zum 01. Januar ist
das neue Erbschaftssteuerrecht in Kraft getreten: Ehepaare,
Kinder und Enkel profitieren - andere Verwandte, Lebenspartner oder Freunde
zahlen künftig mehr. Die Deutsche
Seniorenliga (DSL) beantwortet in der aktualisierten Broschüre „Die richtige
Nachlassplanung“ die wichtigsten Fragen zu der Reform und rät zum Aufsetzen
eines Testaments oder Erbvertrages.
Umstritten
war bis zuletzt die steuerliche Behandlung von Immobilien. Grundsätzlich wird
nach dem neuen Gesetz nicht länger der geringere Ertragswert des Familienheims
für die Berechnung der Steuerpflicht herangezogen, sondern der tatsächliche
Verkehrswert. Erbschaftssteuer fällt jedoch nur dann an, wenn die Erben das
Haus nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen, sondern vermieten oder verkaufen. Die
Steuerbefreiung kommt allerdings nur zum Tragen, wenn Ehepartner oder Kinder
zehn Jahre lang in der Immobilie wohnen – unabhängig vom Wert. Bei Kindern gilt
das nur, wenn die Immobilie nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Für die
darüber liegende Fläche greift sonst ihr persönlicher Freibetrag von 400.000
Euro. Wird die Selbstnutzung der Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre
aufgegeben, fällt die gesamte Steuervergünstigung nachträglich weg.
Ursprünglich hatte das Eigenheim lediglich durch die Erhöhung der Freibeträge
steuerfrei vererbt werden sollen – erst im Rahmen der Nachbesserungen ist die
Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Wohnungseigentum hinzugekommen.
„Obgleich
sich das Finanzamt wegen der Freibeträge für nur knapp zehn Prozent der
Erbfälle interessiert, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines
Testaments - allein um Erbstreitigkeiten zu vermeiden“, rät Erhard Hackler,
geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga. „Bei größeren Vermögen setzt man
das Papier am besten mit der Hilfe eines Fachanwaltes für Erbrecht oder eines
Notars auf“, so Hackler. In jedem Fall sind bereits vorhandene Testamente oder Erbverträge
dahingehend zu überprüfen, ob sie mit der neuen Rechtslage noch übereinstimmen.
Die
aktualisierte Broschüre „Die richtige Nachlassplanung - Ihr Wille zählt“ kann
direkt bei der DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn angefordert werden. Im
Internet informiert www.dsl-nachlassplanung.de
über das Thema.