Neues Erbschaftssteuerrecht
„Die richtige Nachlassplanung“

Was hat sich geändert? - Aktualisierte Broschüre der Seniorenliga

Bonn, 06.03.09 Zum 01. Januar ist das neue Erbschaftssteuerrecht in Kraft getreten: Ehepaare, Kinder und Enkel profitieren - andere Verwandte, Lebenspartner oder Freunde zahlen künftig mehr. Die  Deutsche Seniorenliga (DSL) beantwortet in der aktualisierten Broschüre „Die richtige Nachlassplanung“ die wichtigsten Fragen zu der Reform und rät zum Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrages.

Umstritten war bis zuletzt die steuerliche Behandlung von Immobilien. Grundsätzlich wird nach dem neuen Gesetz nicht länger der geringere Ertragswert des Familienheims für die Berechnung der Steuerpflicht herangezogen, sondern der tatsächliche Verkehrswert. Erbschaftssteuer fällt jedoch nur dann an, wenn die Erben das Haus nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen, sondern vermieten oder verkaufen. Die Steuerbefreiung kommt allerdings nur zum Tragen, wenn Ehepartner oder Kinder zehn Jahre lang in der Immobilie wohnen – unabhängig vom Wert. Bei Kindern gilt das nur, wenn die Immobilie nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Für die darüber liegende Fläche greift sonst ihr persönlicher Freibetrag von 400.000 Euro. Wird die Selbstnutzung der Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre aufgegeben, fällt die gesamte Steuervergünstigung nachträglich weg. Ursprünglich hatte das Eigenheim lediglich durch die Erhöhung der Freibeträge steuerfrei vererbt werden sollen – erst im Rahmen der Nachbesserungen ist die Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Wohnungseigentum hinzugekommen.

„Obgleich sich das Finanzamt wegen der Freibeträge für nur knapp zehn Prozent der Erbfälle interessiert, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments - allein um Erbstreitigkeiten zu vermeiden“, rät Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga. „Bei größeren Vermögen setzt man das Papier am besten mit der Hilfe eines Fachanwaltes für Erbrecht oder eines Notars auf“, so Hackler. In jedem Fall sind bereits vorhandene Testamente oder Erbverträge dahingehend zu überprüfen, ob sie mit der neuen Rechtslage noch übereinstimmen.

Die aktualisierte Broschüre „Die richtige Nachlassplanung - Ihr Wille zählt“ kann direkt bei der DSL, Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn angefordert werden. Im Internet informiert www.dsl-nachlassplanung.de über das Thema.