Senioren besonders
betroffen
Bonn, 1.12.2006
Das Jahressteuergesetz 2007 ist verabschiedet. Eine Neuregelung bewegt sich am
Rande der Unverschämtheit und wirft die Frage auf, ob die Regierung den
Steuerzahler überhaupt noch ernst nimmt: So sollen Finanzämter "für die Bearbeitung
von Anträgen auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft" Gebühren nehmen. Steuerzahler
müssen also zusätzlich Geld ausgeben, wenn sie beim Finanzamt in Erfahrung
bringen wollen, wie viel sie eigentlich genau bezahlen müssen. Bizarre
Begründung der Politik: Das neue Steuerrecht sei so kompliziert, dass mit mehr
Anfragen gerechnet werde.
Kompliziert ist es, unser
Steuersystem. In diesem Irrgarten steigt die Zahl derer, die sich ratsuchend
ans Finanzamt wenden, stetig an. Doch hier ist Vorsicht geboten: Wer eine
verbindliche Auskunft vom Finanzamt haben will, muss sie schriftlich
beantragen. Eine telefonische Auskunft ist für den Fiskus nicht bindend. Wer sein
Anliegen daher schriftlich verfassen will, sollte folgendes bedenken: Die
"verbindliche Auskunft" kostet zukünftig Geld. Abgerechnet werden soll nach dem
"Gegenstandswert", also "dem Wert, den die verbindliche Auskunft
für den Antragsteller hat", wie es in dem Gesetzestext heißt. Kann dieser
Wert nicht geschätzt werden, dann sind 50 Euro je angefangene halbe Stunde
fällig - mindestens aber 100 Euro. Unverbindliche Auskünfte sollen wie bisher
gebührenfrei bleiben.
"Das Steuerrecht
wird immer undurchsichtiger", meint Erhard Hackler, geschäftsführender
Vorstand der DSL German Seniors. "Anstatt jedoch den Bürgerinnen und
Bürgern für Auskünfte neue Kosten aufzubürden, sollte die Politik lieber dafür
sorgen, dass unser Steuerrecht einfacher gestaltet wird." Stattdessen werde die Vernebelung auch
noch schamlos ausgenutzt, um weitere Einnahmen in den Staatssäckel zu schaffen. Senioren würden schon mit dem neuen Alterseinkünftegesetz (AEG)
eine deutliche Mehrbelastung hinnehmen. "Dass der Staat sie jetzt noch für
verbindliche Auskünfte zur Kasse bittet, ist schlichtweg unverschämt,“ so
Hackler.