Frühzeitig an Patientenverfügung denken

Deutsche Seniorenliga bietet umfassenden Rechtsschutz zum Thema Patientenverfügung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft an

Das Thema „Patientenverfügung“ ist ein wichtiges Thema und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach Schätzungen der Deutschen Hospiz Stiftung wollen etwa 7 Millionen Menschen in Deutschland vorsorglich Festlegungen zu künftigen medizinischen Behandlungen treffen oder haben dies bereits getan. Das Schicksal kann nicht nur im Alter zuschlagen, sondern auch bei jungen Menschen, sei es durch einen schweren Unfall oder durch Krankheit. Daher ist das Aufsetzen einer Patientenverfügung nicht nur für Ältere wichtig. Denn wie schnell ist man mit einer Situation konfrontiert, in der man nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden kann.

Das müssen dann Angehörige, Ärzte oder Gerichte übernehmen. In einer Patientenverfügung kann jeder vorsorglich für einen solchen Fall Vorgaben über Art und Umfang der medizinischen Betreuung oder therapeutischer Maßnahmen machen, die er für sich wünscht. Eine Gewähr dafür, dass sich der später behandelnde Arzt an die Verfügung gebunden fühlt, gibt es nämlich nicht. Der Patient kann nur die Wahrscheinlichkeit dafür erhöhen, indem er seine Verfügung möglichst differenziert formuliert. Das setzt zunächst eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage voraus, wie man sterben möchte.

Vor allem bei bekannten Krankheitsrisiken oder chronischen Erkrankungen ist der Hausarzt ein wichtiger Gesprächspartner. Auf Allgemeinformulierungen wie "Ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen" oder Textbausteine sollte verzichtet werden. Fünf große Verfügungsbereiche sollten definiert sein: Welche medizinische Behandlung möchte ich bei Organausfall, schwerer Hirnschädigung, Wachkoma, demenzieller Erkrankung oder schweren neurologischen Schäden? Wer bereits erkrankt ist, sollte auf den Verlauf seiner Krankheit eingehen.

Die größte Schwierigkeit besteht darin, die Verfügung so abzufassen, dass ein Arzt daraus unzweifelhaft den Willen des Patienten erkennt. Bindende Formulierungen gibt es nicht. "Je individueller und je mehr auf die persönliche Situation zugeschnitten eine Patientenverfügung ist, desto eher wird sich der Arzt an sie gebunden fühlen", rät Rechtsanwalt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Seniorenliga in Bonn.

Dass solche Dokumente im Notfall nicht gefunden werden, stellt sich in vielen Fällen als Problem heraus. Aus diesem Grund sollte das Original-Dokument bei einer Vertrauensperson, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer oder im Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes hinterlegt werden. Ein Hinweis hierauf, beispielsweise in der Brieftasche, ist in jedem Fall sinnvoll. Die Verfügung sollte regelmäßig etwa alle zwei Jahre - im Krankheitsfalle häufiger - erneut unterzeichnet und gegebenenfalls inhaltlich aktualisiert werden.

Um dem tatsächlichen Willen in einer Patientenverfügung die notwendige Rechtssicherheit zu verleihen und die gewünschte Umsetzung von Ärzten, Betreuern, Pflegern oder der Heimleitung zu erreichen, hat die Deutsche Seniorenliga in Kooperation mit einer führenden deutschen Rechtschutzversicherung einen Beratungsschutzbrief entwickelt. Dieser garantiert unter anderem allen Mitgliedern der DSL die kostenlose telefonische Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zum Thema Patientenverfügung. Der Service umfasst zudem die Themen Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, Betreuungsverfügung sowie Erbschaft. Ein detailliertes Informationsblatt zum DSL-Beratungsschutzbrief kann direkt bei der DSL-Hotline 0900 1 737 377 02 (Euro 0,69 /Min. aus dem deutschen Festnetz) oder postalisch bei der DSL, Gotenstraße 164 in 53175 Bonn angefordert werden. (Internet: www.deutsche-seniorenliga.de)