Frühzeitig an Patientenverfügung denken
Deutsche Seniorenliga bietet umfassenden Rechtsschutz zum
Thema Patientenverfügung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft an
Das Thema „Patientenverfügung“ ist ein
wichtiges Thema und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Nach Schätzungen der
Deutschen Hospiz Stiftung wollen etwa 7 Millionen Menschen in Deutschland
vorsorglich Festlegungen zu künftigen medizinischen Behandlungen treffen oder
haben dies bereits getan. Das Schicksal kann nicht nur im Alter zuschlagen,
sondern auch bei jungen Menschen, sei es durch einen schweren Unfall oder durch
Krankheit. Daher ist das Aufsetzen einer Patientenverfügung nicht nur für
Ältere wichtig. Denn wie schnell ist man mit einer Situation konfrontiert, in
der man nicht mehr selbst über das eigene Leben entscheiden kann.
Das müssen dann Angehörige, Ärzte oder
Gerichte übernehmen. In einer Patientenverfügung kann jeder vorsorglich für
einen solchen Fall Vorgaben über Art und Umfang der medizinischen Betreuung
oder therapeutischer Maßnahmen machen, die er für sich wünscht. Eine Gewähr
dafür, dass sich der später behandelnde Arzt an die Verfügung gebunden fühlt,
gibt es nämlich nicht. Der Patient kann nur die Wahrscheinlichkeit dafür
erhöhen, indem er seine Verfügung möglichst differenziert formuliert. Das setzt
zunächst eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage voraus, wie man
sterben möchte.
Vor allem bei bekannten Krankheitsrisiken
oder chronischen Erkrankungen ist der Hausarzt ein wichtiger Gesprächspartner. Auf
Allgemeinformulierungen wie "Ich wünsche keine lebensverlängernden
Maßnahmen" oder Textbausteine sollte verzichtet werden. Fünf große
Verfügungsbereiche sollten definiert sein: Welche medizinische Behandlung möchte
ich bei Organausfall, schwerer Hirnschädigung, Wachkoma, demenzieller
Erkrankung oder schweren neurologischen Schäden? Wer bereits erkrankt ist,
sollte auf den Verlauf seiner Krankheit eingehen.
Die größte Schwierigkeit besteht darin,
die Verfügung so abzufassen, dass ein Arzt daraus unzweifelhaft den Willen des
Patienten erkennt. Bindende Formulierungen gibt es nicht. "Je
individueller und je mehr auf die persönliche Situation zugeschnitten eine
Patientenverfügung ist, desto eher wird sich der Arzt an sie gebunden
fühlen", rät Rechtsanwalt Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der
Deutschen Seniorenliga in Bonn.
Dass solche Dokumente im Notfall nicht gefunden werden, stellt
sich in vielen Fällen als Problem heraus. Aus diesem Grund sollte das
Original-Dokument bei einer Vertrauensperson, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
oder im Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes hinterlegt werden. Ein
Hinweis hierauf, beispielsweise in der Brieftasche, ist in jedem Fall sinnvoll.
Die Verfügung sollte regelmäßig etwa alle zwei Jahre - im
Krankheitsfalle häufiger - erneut unterzeichnet und gegebenenfalls inhaltlich
aktualisiert werden.
Um dem tatsächlichen Willen in einer Patientenverfügung die
notwendige Rechtssicherheit zu verleihen und die gewünschte Umsetzung von
Ärzten, Betreuern, Pflegern
oder der Heimleitung zu erreichen, hat die Deutsche Seniorenliga in Kooperation
mit einer führenden deutschen Rechtschutzversicherung einen
Beratungsschutzbrief entwickelt. Dieser garantiert unter anderem allen
Mitgliedern der DSL die kostenlose telefonische Beratung durch einen in
Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zum Thema Patientenverfügung. Der Service
umfasst zudem die Themen Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung,
Betreuungsverfügung sowie Erbschaft. Ein detailliertes Informationsblatt zum
DSL-Beratungsschutzbrief kann direkt bei der DSL-Hotline 0900 1 737 377 02 (Euro 0,69 /Min. aus dem deutschen
Festnetz) oder postalisch bei der DSL, Gotenstraße 164 in 53175 Bonn
angefordert werden. (Internet: www.deutsche-seniorenliga.de)